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Ausländerbehörden in Sachsen - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Brauhausstraße 21, 01662 Meißen
Telefon:035217251702
Fax:035217251700
E-Mail:auslaenderamt@kreis-meissen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Anschrift:Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg
Telefon:037317993600
Fax:037317993250
E-Mail:landratsamt@landkreis-mittelsachsen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz
Telefon:03714883371
Fax:03714883499
E-Mail:auslaenderbehoerde@stadt-chemnitz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Theaterstr. 11, 01139 Dresden
Telefon:03514886450
Fax:03514886446
E-Mail:auslaenderbehoerde@dresden.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung
Anschrift:Geb.42, Bahnhofstraße 5, 04668 Grimma
Telefon:034379841701
Fax:034379847028
E-Mail:info@lk-l.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Di 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Anschrift:Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Telefon:035015150
Fax:035015151199
E-Mail:buergerbuero.pirna@landratsamt-pirna.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr Di+Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Anschrift:Werdauer Straße 62, Haus 5, 08056 Zwickau
Telefon:0
Fax:0375440224189
E-Mail:auslaender@landkreis-zwickau.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Anschrift:Paulus-Jenisius-Straße 43, 09456 Annaberg-Buchholz
Telefon:037338315115
Fax:03733831855115
E-Mail:info@kreis-erz.de
Öffnungs­zeiten:Mo 08:00 - 12:00
Di 08:00 - 18:00
Mi geschlossen
Do 08:00 - 16:00
Fr 08:00 - 12:00
Anschrift:Prager Straße 118 - 136, 04317 Leipzig
Telefon:03411233310
Fax:03411233315
E-Mail:abh@leipzig.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Macherstr. 55, 01917 Kamenz
Telefon:03578525132000
Fax:03578525032000
E-Mail:ordnungsamt@lra-bautzen.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-18 Uhr Do 8:30-18 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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