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Lohnsteuerhilfe Chemnitz

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Reichenhainer Str. 34-36, 09126 Chemnitz
Telefon:03712336630
Fax:03712336628
E-Mail:carola.hoppe@vlh.de
Anschrift:Agricolastr. 61, 09112 Chemnitz
Telefon:03713540364
E-Mail:harald.brunsch@vlh.de
Anschrift:Augustusburger Str. 183, 09127 Chemnitz
Telefon:03714029296
Fax:032221140207
E-Mail:joachim.otto@vlh.de
Anschrift:Bernsdorfer Str. 78, 09126 Chemnitz
Telefon:03715611842
Fax:03715612818
E-Mail:andreas.wagner@vlh.de
Anschrift:Irkutsker Str. 253, 09119 Chemnitz
Telefon:0371217734
Fax:0371217734
E-Mail:gudrun.guenther@vlh.de
Anschrift:Am Harthwald 78, 09123 Chemnitz
Telefon:0371242561
Fax:037126207437
E-Mail:wilfried.kiehn@vlh.de
Anschrift:Kaufmannstr. 19, 09117 Chemnitz
Telefon:03714505788
E-Mail:doreen.ahner@vlh.de
Anschrift:Harthweg 235, 09117 Chemnitz
Telefon:0371854096
E-Mail:kristina.nollau@vlh.de
Anschrift:Elsternwinkel 4, 09125 Chemnitz
Telefon:03715212066
Fax:03715202339
E-Mail:stephan.grossmann@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 10, 09577 Niederwiesa
Telefon:037267907695
Fax:037267907697
E-Mail:iris.dietze@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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