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Amt für Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen des Landkreises Leipzig in Grimma (Ausländerbehörde)

Geb.42, Bahnhofstraße 5, 04668 Grimma

(3.3 Sterne, 106 Bewertungen)
Telefon:034379841701
Fax:034379847028
E-Mail:info@lk-l.de
Öffnungszeiten:Allgemein:
Di 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Man wendet sich meist schriftlich an Behörden, wenn man ein Anliegen hat. Daher stellen wir Ihnen hier unter anderem Mail, Adresse und Fax von der für Sie zuständigen Ausländerbehörde Otterwisch zur Verfügung.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Ausländerbehörde-FAQ

Weitere Fragen

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Ausländerbehörde Otterwisch: Informationen zu Amt für Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen des Landkreises Leipzig

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Amt für Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen des Landkreises Leipzig in Grimma. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Amt für Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen des Landkreises Leipzig in Grimma können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Rechtliche Hinweise
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Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.