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Gewerbeämter in Grimma - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(7)
Gewerbeamt
0.23 km von Grimma
Anschrift:Markt 16/17, 04668 Grimma
Telefon:034379858832
Fax:034379858910
E-Mail:info@grimma.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Haus 6, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
Telefon:034372413700
Fax:034379847014
Öffnungs­zeiten:Di 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Do 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Grimma

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Gewerbeamt
5.85 km von Grimma
Anschrift:Markt 13, 04687 Trebsen/Mulde
Telefon:03438360420
Fax:03438360422
E-Mail:info@trebsen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-19 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(6)
Gewerbeamt
10.57 km von Grimma
Anschrift:Markt 1, 04683 Naunhof
Telefon:03429342121
Fax:03429342114
E-Mail:info@naunhof.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18:30 Uhr Mi+Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr Fr 9-12 Uhr
(2)
Gewerbeamt
13.28 km von Grimma
Anschrift:Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz
Telefon:0342589320
Fax:03425893240
E-Mail:schraepler@gemeinde-bennewitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 & 13.00-18.00 Uhr, Do 9.00-12.00 & 13.00-16.00 Uhr, Fr 9.00-12.00 Uhr
(2)
Gewerbeamt
13.36 km von Grimma
Anschrift:Markt 1, 04680 Colditz
Telefon:034381838502
Fax:03438183822
E-Mail:einwohnermeldeamt@colditz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr, Do 9.00 - 12.00 & 13.00 - 16.00 Uhr, Fr 9.00 - 12.00 Uhr
(3)
Gewerbeamt
13.43 km von Grimma
Anschrift:Markt 1-3, 04821 Brandis
Telefon:03429265543
Fax:03429265528
E-Mail:verwaltung@stadt-brandis.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-11:30 Uhr und 13-19:30 Uhr
Do 9-11:30 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 9-11:30 Uhr
sowie jeden 4. Sa im Monat 9-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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