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Sozialämter in Grimma - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(67)
Sozialamt des Landkreises Leipzig
21.22 km von Grimma
Anschrift:Brauhausstraße 8, 04552 Borna
Telefon:034332412100
Fax:034379847072
E-Mail:info@lk-l.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Di 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Ur
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Grimma

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(8)
Sozialamt
13.28 km von Grimma
Anschrift:Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz
Telefon:0342589320
Fax:03425893240
E-Mail:schraepler@gemeinde-bennewitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 & 13.00-18.00 Uhr, Do 9.00-12.00 & 13.00-16.00 Uhr, Fr 9.00-12.00 Uhr
(10)
Sozialamt
13.43 km von Grimma
Anschrift:Markt 1-3, 04821 Brandis
Telefon:03429265529
Fax:03429265528
E-Mail:verwaltung@stadt-brandis.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-11:30 Uhr und 13-19:30 Uhr
Do 9-11:30 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 9-11:30 Uhr
sowie jeden 4. Sa im Monat 9-12 Uhr
(9)
Sozialamt
14.57 km von Grimma
Anschrift:Markt 1, 04651 Bad Lausick
Telefon:03434570146
Fax:03434570134
E-Mail:s.rinck-bohne@bad-lausick.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Mi+Fr 9-12 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
(17)
Sozialamt
15.11 km von Grimma
Anschrift:Friedrich-Ebert-Str. 2, 04808 Wurzen
Telefon:0342585600
Fax:034258560119
E-Mail:stadtverwaltung@wurzen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 13-16 Uhr
(6)
Sozialamt
15.59 km von Grimma
Anschrift:Altes Jagdschloss 1, 04779 Wermsdorf
Telefon:03436481115
Fax:03436481131
E-Mail:info@wermsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Di+Fr 9.00 - 12.00 Uhr Do 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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