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Ausländerbehörden in Leipzig - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(169)
Ausländerbehörde Leipzig
1.19 km von Leipzig
Anschrift:Prager Straße 118 - 136, 04317 Leipzig
Telefon:03411233310
Fax:03411233315
E-Mail:abh@leipzig.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Leipzig

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(95)
Ausländerbehörde des Landkreises
19.91 km von Leipzig
Anschrift:Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch
Telefon:034217585302
Fax:03421758855310
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch
Telefon:034217580
Fax:03421758851310
E-Mail:info@lra-nordsachsen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Di 8:30-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Fritz-Haber-Straße 7 a, 06217 Merseburg
Telefon:03461401278
Fax:03461401203
E-Mail:auslaenderbehoerde@saalekreis.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Anschrift:Geb.42, Bahnhofstraße 5, 04668 Grimma
Telefon:034379841701
Fax:034379847028
E-Mail:info@lk-l.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Di 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(244)
Ausländerbehörde
35.36 km von Leipzig
Anschrift:Am Stadion 5, 06122 Halle
Telefon:0115
E-Mail:auslaenderbehoerde@halle.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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