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Sozialämter in Leipzig - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(9)
Sozialamt
0.32 km von Leipzig
Anschrift:Burgplatz 1, 04109 Leipzig
Telefon:03411230
Fax:03411234525
E-Mail:sozialamt@leipzig.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Leipzig

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(12)
Sozialamt
6.49 km von Leipzig
Anschrift:Raschwitzer Straße 34 a, 04416 Markkleeberg
Telefon:03413533251
Fax:03413533262
E-Mail:buergerservice@markkleeberg.de
Öffnungs­zeiten:Di+Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Mi+Fr 9-12 Uhr
(3)
Sozialamt
11.74 km von Leipzig
Anschrift:Rathausstraße 1, 04451 Borsdorf
Telefon:03429141456
Fax:03429141412
E-Mail:gemeinde@borsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00 - 12.00 & 13.00 - 19.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 & 13.00 - 15.30 Uhr
(10)
Sozialamt
16.1 km von Leipzig
Anschrift:Rathausstraße 4, 04571 Rötha
Telefon:0342066000
Fax:03420672433
E-Mail:stadtverwaltung@stadt-roetha.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Fr 9.00 - 12.00 Uhr, Di 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr, Do 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
(10)
Sozialamt
16.55 km von Leipzig
Anschrift:Markt 1-3, 04821 Brandis
Telefon:03429265529
Fax:03429265528
E-Mail:verwaltung@stadt-brandis.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-11:30 Uhr und 13-19:30 Uhr
Do 9-11:30 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 9-11:30 Uhr
sowie jeden 4. Sa im Monat 9-12 Uhr
(3)
Sozialamt
18.46 km von Leipzig
Anschrift:Markt 1, 06686 Lützen
Telefon:0344443150
Fax:03444431588
E-Mail:rathaus@stadt-luetzen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 9-11 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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