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Stadtkassen in Gahlenz - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Weitere Einträge für Stadtkasse aus Mittelsachsen
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Gemeindekasse Eppendorf
3.29 km von Gahlenz
Anschrift:Großwaltersdorfer Straße 8, 09575 Eppendorf
Telefon:037293780
Fax:03729378150
E-Mail:info@gemeinde-eppendorf.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
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Stadtkasse Oederan
5.09 km von Gahlenz
Anschrift:Gerichtsstraße 18, 09569 Oederan
Telefon:03729227142
Fax:03729227270
E-Mail:stadt@oederan.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 15.00 Uhr
Do 9.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 18.00 Uhr
Fr 9.00 - 12.00 Uhr
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Kassenverwaltung Leubsdorf
6.18 km von Gahlenz
Anschrift:Marbacher Straße 2, 09573 Leubsdorf
Telefon:037291172317
Fax:037291172319
E-Mail:s.morgenstern@leubsdorf-sachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Di 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Fr 9:00 bis 12:00 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 106, 09618 Großhartmannsdorf
Telefon:03732979923
Fax:03732979913
E-Mail:info@grosshartmannsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr, Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr Fr 8:30-12 Uhr
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Stadtkasse Augustusburg
8.2 km von Gahlenz
Anschrift:Marienberger Straße 24, 09573 Augustusburg
Telefon:03729139535
Fax:03729139530
E-Mail:kasse@augustusburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
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Kassenverwaltung Oberschöna
8.64 km von Gahlenz
Anschrift:An der Hauptstrasse 10, 09600 Oberschöna
Telefon:03732188715
Fax:03732188720
E-Mail:verwaltung@gemeinde-oberschoena.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 9-12 Uhr
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Stadtkasse Brand-Erbisdorf
8.89 km von Gahlenz
Anschrift:Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf
Telefon:037322320
Fax:03732232341
E-Mail:stadt@brand-erbisdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
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Stadtkasse Flöha
9.92 km von Gahlenz
Anschrift:Augustusburger Str. 90, 09557 Flöha
Telefon:03726791124
Fax:03726791200
E-Mail:info@floeha.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
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Kassenverwaltung Freiberg
13.4 km von Gahlenz
Anschrift:Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Telefon:03731273230
Fax:0373127373230
E-Mail:stadtkasse@freiberg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Bahnhofstraße 3a, 09638 Lichtenberg/Erzgebirge
Telefon:03732354314
Fax:03732354327
E-Mail:verwaltung@lichtenberg-erzgebirge.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13-17 Uhr
Di 9-12 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

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Stadtkasse Gahlenz
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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