Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Nicolaistr. 51, 08209 Auerbach/Vogtland |
Telefon: | 03744825181 |
Fax: | 03744825122 |
E-Mail: | post@stadt-auerbach.de |
Anschrift: | Postplatz 5, 08523 Plauen |
Telefon: | 037413002510 |
Fax: | 037413004047 |
E-Mail: | landratsamt@vogtlandkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 5b, 08223 Falkenstein/Vogtland |
Telefon: | 03745741301 |
Fax: | 037456149 |
E-Mail: | schmidt.gewerbeamt@stadt-falkenstein.de |
Anschrift: | Wernesgrüner Str. 32, 08228 Rodewisch |
Telefon: | 03744368123 |
Fax: | 0374434245 |
E-Mail: | stadt@rodewisch.de |
Anschrift: | Hauptstraße 43, 08304 Schönheide |
Telefon: | 0377555160 |
Fax: | 03775551629 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-schoenheide.de |
Anschrift: | Hübelstr. 12, 08328 Stützengrün |
Telefon: | 0374626540 |
Fax: | 03746265450 |
E-Mail: | info@stuetzengruen.de |
Anschrift: | Markt 7, 08233 Treuen |
Telefon: | 034686380 |
Fax: | 0346863860 |
E-Mail: | stadtverwaltung@treuen.de |
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Auerbach gilt als Zentrum des östlichen Vogtlandes und liegt an der Göltzsch, ca. 19km von Plauen entfernt. Auerbach wurde schon 1282 erstmals urkundlich erwähnt und ist auch als „Drei-Türme-Stadt“...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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