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Gerichtsvollzieher in Kaltenkirchen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(38)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Norderstedt
14.72 km von Kaltenkirchen
Anschrift:Rathausallee 80, 22850 Norderstedt
Telefon:040526060
Fax:04052606222
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Am Kalkberg 18, 23795 Bad Segeberg
Telefon:045519000
Fax:04551900190
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Kaltenkirchen
(19)
Obergerichtsvollzieher Runge (Bezirk 302)
21.37 km von Kaltenkirchen
Anschrift:Im Holderstrauch 1a, 22457 Hamburg
Telefon:040382934
Fax:04038086444
Sprechzeiten:Mo, Mi, Do 8:30-9:30 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Dühring (Bezirk 2)
21.5 km von Kaltenkirchen
Anschrift:Friedenstr. 100, 25421 Pinneberg
Telefon:04101200707
Sprechzeiten:Di 11-12 Uhr
Do 9-10 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Thode (Bezirk 4)
21.5 km von Kaltenkirchen
Anschrift:Friedenstr. 100, 25421 Pinneberg
Telefon:04101200707
Sprechzeiten:Mo+Mi 13-14 Uhr
(24)
Gerichtsvollzieherin Sponbiel (Bezirk 1)
21.5 km von Kaltenkirchen
Anschrift:Friedenstr. 100, 25421 Pinneberg
Telefon:04101200707
Sprechzeiten:Mi 12-13 Uhr
(7)
Obergerichtsvollzieher Clausen (Bezirk 3)
21.5 km von Kaltenkirchen
Anschrift:Friedenstr. 100, 25421 Pinneberg
Telefon:04101200707
Sprechzeiten:Di 8-9 Uhr Mi 15-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Kaltenkirchen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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