Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Steinplatz 1, 99085 Erfurt |
Telefon: | 03616553101 |
Fax: | 03616553109 |
E-Mail: | tiefbau-verkehr@erfurt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt |
Telefon: | 03628738450 |
Fax: | 03628738477 |
E-Mail: | landratsamt@ilm-kreis.de |
Anschrift: | Am Plan 2, 99310 Arnstadt |
Telefon: | 03628745735 |
Fax: | 03628745800 |
E-Mail: | tiefbau@stadtverwaltung.arnstadt.de |
Anschrift: | Schwanseestraße 19, 99421 Weimar |
Telefon: | 03643762720 |
Fax: | 03643762727 |
E-Mail: | tiefbau@stadtweimar.de |
Anschrift: | Ekhofplatz 24, 99867 Gotha |
Telefon: | 03621222111 |
Fax: | 03621222177 |
E-Mail: | tiefbauamt@gotha.de |
Anschrift: | Emminghausstr. 8, 99867 Gotha |
Telefon: | 03621214122 |
Fax: | 03621214125 |
E-Mail: | bauordnung@kreis-gth.de |
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Erfurt ist eine der ältesten Städte Deutschlands und die Landeshauptstadt Thüringens. Sie ist die größte Stadt des Freistaates und liegt nahe Weimar, Gotha, Arnstadt und Sömmerda. Durch seine Lage gilt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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