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Gerichtsvollzieher in Thüringen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Zittauer Str. 27, 99091 Erfurt
Telefon:03617429483
Fax:03617429483
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr Di 9-11 Uhr
Anschrift:Blumenstr. 70, 99092 Erfurt
Telefon:03615403796
Fax:03615403796
Sprechzeiten:Mo 9-11 Uhr Mi 9-10 Uhr
Anschrift:Zittauer Straße 27, 99091 Erfurt
Telefon:03617852463
Fax:03617852464
Sprechzeiten:Mi 13-15 Uhr Do 10-12 Uhr
Anschrift:Schwabhäuser Str. 18, 99867 Gotha 
Telefon:036217389261
Fax:036217389262
Sprechzeiten:Do 10-11 Uhr Fr 9-11 Uhr
Anschrift:Schwabhäuser Str. 18, 99867 Gotha 
Telefon:03621219557
Fax:03621223859
Sprechzeiten:Di+Do 9-10 Uhr
Anschrift:Magdeburger Allee 90, 99086 Erfurt
Telefon:03617914170
Fax:036174437466
Sprechzeiten:Di 16-18 Uhr Do 14-16 Uhr
Anschrift:Magdeburger Allee 90, 99086 Erfurt
Telefon:03617461410
Fax:03617461410
Sprechzeiten:Di 16-17 Uhr Mi 10:30-11:30 Uhr und 16-17 Uhr
Anschrift:Südstr. 15, 99867 Gotha 
Telefon:01717088237
Sprechzeiten:Mo 13-15 Uhr Do 16-17 Uhr
Anschrift:Andreasstraße 25 a, 99084 Erfurt
Telefon:036143024432
Fax:036143024430
Sprechzeiten:Di 9:30-11 Uhr Do 13:30-15 Uhr
Anschrift:Hirschlachufer 71, 99084 Erfurt
Telefon:03616535202
Fax:036165365362
Sprechzeiten:Do 10-11 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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