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Sozialämter in Steinheid - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(14)
Sozialamt des Landkreises Sonneberg
13.26 km von Steinheid
Anschrift:Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg
Telefon:036758710
Fax:03675871404
E-Mail:poststelle@lkson.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(10)
Sozialamt (Landkreis Sonneberg)
13.51 km von Steinheid
Anschrift:Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg
Telefon:036758710
Fax:03675871404
E-Mail:landratsamt@lkson.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Steinheid

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
12.43 km von Steinheid
Anschrift:Hauptstr. 10, 96355 Tettau
Telefon:092699870
Fax:0926998723
E-Mail:poststelle@tettau.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Di+Do 14-17 Uhr
(6)
Sozialamt
15.58 km von Steinheid
Anschrift:Georg-Langbein-Str. 1, 96465 Neustadt bei Coburg
Telefon:0956881462
Fax:0956881222
E-Mail:info@neustadt-bei-coburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo+Do 13-16 Uhr und Di 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
18.89 km von Steinheid
Anschrift:Bürgerplatz 1, 96472 Rödental
Telefon:09563960
Fax:095639649
E-Mail:info@roedental.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Mo+Do 13:30-16 Uhr und Mi 13:30-18 Uhr
(1)
Sozialamt
19.3 km von Steinheid
Anschrift:Frankenstr. 3, 96486 Lautertal
Telefon:0956186200
Fax:09561862045
E-Mail:info@gemeindelautertal.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-12 Uhr und 14-16:15 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(1)
Sozialamt
19.99 km von Steinheid
Anschrift:Ludwigsstädter Str. 2, 96361 Steinbach am Wald
Telefon:0926397510
Fax:09263975129
E-Mail:info@steinbach-am-wald.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13-16 Uhr Di Do Fr 8-12 Uhr Mi 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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