Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bronatstr. 50, 99974 Mühlhausen |
Telefon: | 03601800 |
Fax: | 03601801081 |
E-Mail: | poststelle@uh-kreis.de |
Anschrift: | Ratsstraße 19, 99974 Mühlhausen |
Telefon: | 03601452168 |
Fax: | 03601452170 |
E-Mail: | standesamt@muehlhausen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 55, 99976 Anrode OT Bickenriede |
Telefon: | 0360235700 |
Fax: | 03602357016 |
E-Mail: | post@gemeinde-anrode.de |
Anschrift: | Hanfsack 3, 99986 Vogtei |
Telefon: | 03601751018 |
Fax: | 03601751019 |
E-Mail: | info@gemeinde-vogtei.de |
Anschrift: | Holzthalebener Str. 38, 99996 Menteroda |
Telefon: | 0360298150 |
Fax: | 03602981518 |
E-Mail: | info@menteroda.de |
Anschrift: | Marktstr. 48, 99991 Unstrut-Hainich OT Großengottern |
Telefon: | 03602294217 |
Fax: | 03602294231 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Neue Str. 16, 37359 Küllstedt |
Telefon: | 03607568321 |
Fax: | 03607568340 |
E-Mail: | info@westerwald-obereichsfeld.de |
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Mühlhausen/Thüringen besitzt einerseits als Kreisstadt des Unstrut-Hainich-Kreises, andererseits für die Mühlhausener Kirmes große überregionale Bekanntheit. Der Ort zählte im Mittelalter zu den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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