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Ausländerbehörden in Berghülen - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(37)
Ausländerbehörde des Alb-Donau-Kreises
17.85 km von Berghülen
Anschrift:Schillerstraße 30, 89070 Ulm
Telefon:07311851901
Fax:07311851492
E-Mail:info@alb-donau-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung wird empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Berghülen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(34)
Ausländerbehörde
18.68 km von Berghülen
Anschrift:Olgastraße 66, 89073 Ulm
Telefon:073116133663311
Fax:07311611616
E-Mail:info@ulm.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(19)
Ausländerbehörde
18.81 km von Berghülen
Anschrift:Hauptstraße 1, 73312 Geislingen an der Steige
Telefon:0733124256
Fax:0733124284
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Do 14-17 Uhr
(24)
Ausländerbehörde
19.39 km von Berghülen
Anschrift:Marktplatz 1, 89584 Ehingen an der Donau
Telefon:07391503341
Fax:073915034341
E-Mail:m.geiger@ehingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(53)
Ausländeramt des Landkreises
19.76 km von Berghülen
Anschrift:Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm
Telefon:073170400
Fax:0731704080999
E-Mail:poststelle@lra.neu-ulm.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 7:30-12:30 Uhr Do 7:30-17:30 Uhr
(14)
Ausländerbehörde des Landkreises
28.46 km von Berghülen
Anschrift:Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen
Telefon:071612025170
Fax:071612021199
E-Mail:auslaenderwesen@lkgp.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8-15:30 Uhr
Di 7:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Mi+Fr 8:30-12 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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