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Sozialämter in Weidenstetten - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Sozialamt des Landkreises Alb-Donau-Kreis
17.49 km von Weidenstetten
Anschrift:Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon:07311854396
Fax:0731185224396
E-Mail:info@alb-donau-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Weidenstetten

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
5.17 km von Weidenstetten
Anschrift:Hindenburgstraße 16, 89173 Lonsee
Telefon:07336810
Fax:073368189
E-Mail:rathaus@lonsee.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mi 13.00-17.30 Uhr, Do 13.00-16.00 Uhr jeden 1. Sa im Monat 9.00-12.00 Uhr
(3)
Sozialamt
7.27 km von Weidenstetten
Anschrift:Wilhelmstraße 31, 89547 Gerstetten
Telefon:07323840
Fax:0732384109
E-Mail:info@gerstetten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Mo, Do 14:00 - 16:00 Uhr, Mi 14.00 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
11.15 km von Weidenstetten
Anschrift:Kirchplatz 2, 89160 Dornstadt
Telefon:0734898670
Fax:07348986799
E-Mail:info@dornstadt.de
Öffnungs­zeiten:Bürgerbüro: Mo 8-18 Uhr Di, Mi, Fr 8-12:30 Uhr Mi 14-16 Uhr Do 7-12:30 Uhr
(15)
Sozialamt
11.68 km von Weidenstetten
Anschrift:Hauptstraße 1, 73312 Geislingen an der Steige
Telefon:0733124273
Fax:0733124284
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Do 14-17 Uhr
(7)
Sozialamt
12.52 km von Weidenstetten
Anschrift:Marktplatz 1, 89129 Langenau
Telefon:0734596220
Fax:073459622185
E-Mail:info@langenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 14.00 - 18.00 Uhr, Di+Do 14.00 - 16.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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