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Jugendämter im Landkreis Biberach - Öffnungszeiten

Info zu Jugendamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(57)
Jugendamt des Landkreises
132.92 km von Biberach
Anschrift:Rollinstraße 18, 88400 Biberach an der Riß
Telefon:07351526233
Fax:07351525233
E-Mail:jugendamt@biberach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Mi 8-17 Uhr
Do 8-14 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Biberach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(125)
Kreisjugendamt
15.53 km von Biberach
Anschrift:Badstraße 20, 77652 Offenburg
Telefon:07818051378
Fax:07818051211
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Servicezeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr
Nach Terminvereinbarung
(39)
Jugendamt des Landkreises
27.8 km von Biberach
Anschrift:Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen
Telefon:076414513101
Fax:076414511998
E-Mail:mail@landkreis-emmendingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8:30-12 Uhr Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
(24)
Jugendamt
27.8 km von Biberach
Anschrift:Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen
Telefon:076414510
Fax:076414521109
E-Mail:stadt@emmendingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr und Do 14.00-18.00 Uhr
(25)
Jugendamt des Landkreises
31.28 km von Biberach
Anschrift:Landhausstraße 34, 72250 Freudenstadt
Telefon:074419206001
Fax:074419206099
E-Mail:jugendamt@kreis-fds.de
Öffnungs­zeiten:Landratsamt:
Di 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Anschrift:Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
Telefon:076121870
Fax:076121879999
E-Mail:poststelle@lkbh.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.

Geschichte des Jugendamtes

Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Organisation von Jugendämtern

Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.

Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).

Jugendschutz

Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.

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