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Nachlassgerichte in Altdorf (Kreis Böblingen) - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(31)
Nachlassgericht Böblingen
7.59 km von Altdorf (Kreis Böblingen)
Anschrift:Steinbeisstr. 7, 71034 Böblingen
Telefon:070316860350
Fax:07031134999
E-Mail:poststelle@agboeblingen.justiz.bwl.de
(0)
Nachlassgericht Tübingen
11.27 km von Altdorf (Kreis Böblingen)
Anschrift:Doblerstr. 14, 72074 Tübingen
Telefon:070712000
Fax:070712002008
E-Mail:poststelle@agtuebingen.justiz.bwl.de
(0)
Nachlassgericht Rottenburg am Neckar
15.94 km von Altdorf (Kreis Böblingen)
Anschrift:Obere Gasse 44, 72108 Rottenburg am Neckar
Telefon:0747298600
Fax:07472986049
E-Mail:poststelle@agrottenburg.justiz.bwl.de
(33)
Nachlassgericht Leonberg
20.79 km von Altdorf (Kreis Böblingen)
Anschrift:Schlosshof 7, 71229 Leonberg
Telefon:07152151
Fax:0715215350
E-Mail:poststelle@agleonberg.justiz.bwl.de
(3)
Nachlassgericht Nagold
21.01 km von Altdorf (Kreis Böblingen)
Anschrift:Bahnhofstr. 31, 72202 Nagold
Telefon:0745283720
Fax:07452837250
E-Mail:poststelle@agnagold.justiz.bwl.de
(11)
Nachlassgericht Reutlingen
21.08 km von Altdorf (Kreis Böblingen)
Anschrift:Gartenstr. 40, 72764 Reutlingen
Telefon:071219400
Fax:071219403108
E-Mail:poststelle@agreutlingen.justiz.bwl.de
(11)
Nachlassgericht Calw
22.28 km von Altdorf (Kreis Böblingen)
Anschrift:Schillerstr. 11, 75365 Calw
Telefon:07051168801
Fax:070511688111
E-Mail:poststelle@agcalw.justiz.bwl.de
(56)
Nachlassgericht Stuttgart
23.94 km von Altdorf (Kreis Böblingen)
Anschrift:Hauffstr. 5, 70190 Stuttgart
Telefon:07119210
Fax:07119213300
E-Mail:poststelle@agstuttgart.justiz.bwl.de
(13)
Nachlassgericht Nürtingen
25.5 km von Altdorf (Kreis Böblingen)
Anschrift:Neuffener Str. 28, 72622 Nürtingen
Telefon:0702292250
Fax:070229225158
E-Mail:poststelle@agnuertingen.justiz.bwl.de
(24)
Nachlassgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
26.4 km von Altdorf (Kreis Böblingen)
Anschrift:Badstr. 23, 70372 Stuttgart
Telefon:071150040
Fax:07115004185
E-Mail:poststelle@agbadcannstatt.justiz.bwl.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Nachlassgericht in Altdorf (Kreis Böblingen)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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