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Anschrift: | Stadtstraße 2, 79104 Freiburg |
Telefon: | 076121870 |
Fax: | 076121876299 |
E-Mail: | ordnungsrecht@lkbh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 9, 79423 Heitersheim |
Telefon: | 0763440244 |
Fax: | 0763440234 |
E-Mail: | nicole-ehle@heitersheim.de |
Anschrift: | Bismarckstraße 3, 79379 Müllheim |
Telefon: | 076318010 |
Fax: | 07631801179 |
E-Mail: | stadt@muellheim.de |
Anschrift: | Rathausplatz 5, 79395 Neuenburg am Rhein |
Telefon: | 07631791162 |
Fax: | 07631791222 |
E-Mail: | stadtverwaltung@neuenburg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 53, 79219 Staufen im Breisgau |
Telefon: | 0763380522 |
Fax: | 0763350593 |
E-Mail: | info@staufen.de |
Anschrift: | Basler Straße 30, 79189 Bad Krozingen |
Telefon: | 07633407120 |
Fax: | 07633407187 |
E-Mail: | stadt@bad-krozingen.de |
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Mitten im Dreiländereck zwischen Freiburg, Basel und Mulhouse liegt die Gemeinde Buggingen. Sie befindet sich unweit von Mühlheim entfernt und ist im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald eingegliedert. Der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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