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Anschrift: | Friedhofweg 11, 79249 Merzhausen |
Telefon: | 07614016135 |
Fax: | 07614016147 |
E-Mail: | gemeinde@merzhausen.de |
Anschrift: | Stadtstraße 2, 79104 Freiburg |
Telefon: | 076121870 |
Fax: | 076121876299 |
E-Mail: | ordnungsrecht@lkbh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Fehrenbachalle 12, 79100 Freiburg |
Telefon: | 07612014801 |
Fax: | 07612014899 |
E-Mail: | afo@stadt.freiburg.de |
Anschrift: | Waldseemüller-Str. 1, 79227 Schallstadt |
Telefon: | 07664610924 |
Fax: | 07664610991 |
E-Mail: | rathaus@schallstadt.de |
Anschrift: | Jengerstraße 6, 79238 Ehrenkirchen |
Telefon: | 0763380426 |
Fax: | 0763380412 |
E-Mail: | christine.lang@ehrenkirchen.de |
Anschrift: | Alte Bundesstraße 31, 79194 Gundelfingen |
Telefon: | 07615911205 |
Fax: | 07615911999 |
Anschrift: | Talvogtei 12, 79199 Kirchzarten |
Telefon: | 076613930 |
Fax: | 0766139388 |
E-Mail: | gemeinde@kirchzarten.de |
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Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liegt die Gemeinde Merzhausen. Auf jeden Fall sehenswert ist das ehemalige Jesuitenschloss von 1666. Die heutige Gestalt erhielt das Schloss im Jahre 1727. Es beherbergt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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