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Ausländerbehörden in Oberried - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
Telefon:076121870
Fax:076121879999
E-Mail:auslaenderwesen@lkbh.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Oberried

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Berliner Allee 1, 79114 Freiburg
Telefon:07612016301
Fax:07612016499
E-Mail:ami@stadt.freiburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(37)
Ausländeramt
24.96 km von Oberried
Anschrift:Landvogtei 10, 79312 Emmendingen
Telefon:076414521361
Fax:076414521109
E-Mail:stadt@emmendingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr und Do 14.00-18.00 Uhr
Anschrift:Adolf-Sexauer-Straße 1/1, 79312 Emmendingen
Telefon:076414518124
Fax:076414518199
E-Mail:mail@landkreis-emmendingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8:30-12 Uhr Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
(21)
Ausländeramt
37.34 km von Oberried
Anschrift:Wallstraße 26, 79761 Waldshut-Tiengen
Telefon:077518330
Fax:07751833127
E-Mail:auslaenderamt@waldshut-tiengen.de
Öffnungs­zeiten:Bürgerbüro:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr, Di 12-14 Uhr und Do 14-18 Uhr
(56)
Ausländeramt des Landkreises
37.34 km von Oberried
Anschrift:Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen
Telefon:07751860
Fax:07751861999
E-Mail:post@landkreis-waldshut.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-12:30 Uhr Di 8:30-12:30 Uhr und 13:30-18 Uhr Do 8:30-15:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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