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Pressestellen in Staufen im Breisgau - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Hauptstr. 53, 79219 Staufen im Breisgau
Telefon:0763380521
Fax:0763350593
E-Mail:info@staufen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo 14.00-18.00 Uhr
Anschrift:Stadtstr. 2, 79104 Freiburg im Breisgau
Telefon:076121878120
Fax:076121879999
E-Mail:matthias.fetterer@lkbh.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Staufen im Breisgau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Pressestelle Ehrenkirchen
4.98 km von Staufen im Breisgau
Anschrift:Jengerstr. 6, 79238 Ehrenkirchen
Telefon:0763380447
Fax:0763380450
E-Mail:gemeinde@ehrenkirchen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Bad Krozingen
5.2 km von Staufen im Breisgau
Anschrift:Basler Str. 30, 79189 Bad Krozingen
Telefon:07633407164
Fax:07633407157
E-Mail:stadt@bad-krozingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Heitersheim
5.22 km von Staufen im Breisgau
Anschrift:Hauptstr. 9, 79423 Heitersheim
Telefon:0763440221
Fax:0763440234
E-Mail:sekretariat@heitersheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo-Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(0)
Pressestelle Schallstadt
9.91 km von Staufen im Breisgau
Anschrift:Waldseemüller-Str. 1, 79227 Schallstadt
Telefon:07664610931
Fax:06227538178
E-Mail:rathaus@schallstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 7:30-12 Uhr und 14-17 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
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Pressestelle Ebringen
9.98 km von Staufen im Breisgau
Anschrift:Schlossplatz 1, 79285 Ebringen
Telefon:07664505814
Fax:07664505820
E-Mail:gemeinde@ebringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Staufen im Breisgau
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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