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KFZ-Zulassungsstellen in Egenhausen - Öffnungszeiten

Info zu KFZ-Zulassungsstelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(13)
KFZ-Zulassungsstelle des Landkreises
18.99 km von Egenhausen
Anschrift:Vogteistraße 42-46, 75365 Calw
Telefon:070511600
Fax:07051795388
E-Mail:14.info@kreis-calw.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Egenhausen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Berliner Str. 1, 71083 Herrenberg
Telefon:070316632714
Fax:0703166393218
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
KFZ - Zulassungsbehörde des Landkreises
19.12 km von Egenhausen
Anschrift:Herrenfelder Straße 14, 72250 Freudenstadt
Telefon:074419201777
Fax:074419201799
E-Mail:kfz-zulassung@landkreis-freudenstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr Di 8-15:30 Uhr Mi+Fr 8-12:30 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
(10)
KFZ-Zulassungsstelle des Landkreises
31.6 km von Egenhausen
Anschrift:Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen
Telefon:070712074361
Fax:070712074399
E-Mail:zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-16 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
(25)
KFZ-Zulassungsstelle des Landkreises
31.83 km von Egenhausen
Anschrift:Parkstraße 16, 71034 Böblingen
Telefon:070316631425
Fax:070316631912
E-Mail:zulassung@lrabb.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(6)
Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises
34.51 km von Egenhausen
Anschrift:Heiligkreuzstraße 10, 72379 Hechingen
Telefon:0747193091526
Fax:0747193091291
E-Mail:zula.hechingen@zollernalbkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

KFZ-Zulassungsstelle

Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.

Aufgaben der Zulassungsbehörden

Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.

Führerscheinstelle

Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.

KFZ-Kennzeichen

Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.

Zulassungsstellen und Kraftfahrt-Bundesamt

Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.

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