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Friedhofsämter in Neuweiler - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Marktplatz 3, 75387 Neubulach
Telefon:0705396950
Fax:070536416
E-Mail:stadtverwaltung@neubulach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Di 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi geschlossen
Weitere Behörden in der Nähe von Neuweiler

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Rathausplatz 1, 72213 Altensteig
Telefon:074539461122
Fax:074539461192
E-Mail:info@altensteig.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Anschrift:Wilhelmstraße 50, 75323 Bad Wildbad im Schwarzwald
Telefon:07081930228
Fax:07081930250
E-Mail:friedhofsamt@bad-wildbad.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.30 und Mo 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
Anschrift:Salzgasse 8-10, 75365 Calw
Telefon:070511670
Fax:07051167453
E-Mail:info@calw.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 11.30 Uhr, Do 14.00 - 18.30 Uhr
(4)
Friedhofsverwaltung Wildberg
11.95 km von Neuweiler
Anschrift:Marktstraße 2, 72218 Wildberg
Telefon:070542010
Fax:07054201115
E-Mail:info@wildberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Di 14:00 - 18:00 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Schömberg
13.42 km von Neuweiler
Anschrift:Lindenstraße 7, 75328 Schömberg
Telefon:07084140
Fax:0708414100
E-Mail:gemeinde@schoemberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-17 Uhr und Do 14-18:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Neuweiler
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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