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Sozialämter in Riegel am Kaiserstuhl - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(10)
Sozialamt (Landkreis Emmendingen)
7.84 km von Riegel am Kaiserstuhl
Anschrift:Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen
Telefon:076414510
Fax:076414513009
E-Mail:mail@landkreis-emmendingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 08.30 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(0)
Sozialamt des Landkreises
8.11 km von Riegel am Kaiserstuhl
Anschrift:Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen
Telefon:076414510
Fax:076414513009
E-Mail:mail@landkreis-emmendingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8:30-12 Uhr Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Riegel am Kaiserstuhl

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
3.58 km von Riegel am Kaiserstuhl
Anschrift:St. Jakobsgässli 4, 79346 Endingen am Kaiserstuhl
Telefon:07642689971
Fax:07642689979
E-Mail:schuler@endingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Sozialamt
5.09 km von Riegel am Kaiserstuhl
Anschrift:Hauptstraße 15, 79341 Kenzingen
Telefon:07644900141
Fax:07644900160
E-Mail:fischer@kenzingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 7:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-19 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(3)
Sozialamt
8.59 km von Riegel am Kaiserstuhl
Anschrift:Hauptstraße 26, 79336 Herbolzheim
Telefon:0764391770
Fax:076439177180
E-Mail:info@stadt-herbolzheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 15:30-18:30 Uhr
(2)
Sozialamt
8.68 km von Riegel am Kaiserstuhl
Anschrift:Hauptstraße 11, 79268 Bötzingen
Telefon:07663931031
Fax:07663931033
E-Mail:gemeinde@boetzingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 14.00 - 18.00 Uhr, Do 14.00 - 15.30 Uhr
(3)
Sozialamt
10.79 km von Riegel am Kaiserstuhl
Anschrift:Am Felsenkeller 2-4, 79232 March
Telefon:076654229121
Fax:076654229198
E-Mail:gemeinde@march.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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