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Katasterämter in Winden im Elztal - Öffnungszeiten

Info zu Katasteramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Katasteramt Landkreis Emmendingen (Vermessungsamt)
14.9 km von Winden im Elztal
Anschrift:Schwarzwaldstraße 4, 79312 Emmendingen
Telefon:076414519210
Fax:076414519299
E-Mail:vermessungsamt@landkreis-emmendingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Winden im Elztal

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Berliner Allee 1, 79114 Freiburg
Telefon:07612014201
E-Mail:vermessungsamt@stadt.freiburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Badstraße 20 , 77652 Offenburg
Telefon:07818051800
Fax:07818051890
E-Mail:vermessung-flurneuordnung@ortenaukreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Europaplatz 1, 79206 Breisach
Telefon:076121879950
Fax:076121875599
E-Mail:vermessung@lkbh.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Humboldtstraße 11, 78166 Donaueschingen
Telefon:077219135700
Fax:077219138970
E-Mail:vermfno@lrasbk.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Ruhe-Christi-Straße 29, 78628 Rottweil
Telefon:0741244920
Fax:0741244921
E-Mail:vermessungsamt@landkreis-rottweil.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Katasteramt Winden im Elztal
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Katasteramt

Das Katasteramt (auch: Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Liegenschaftsamt) ist im Allgemeinen für die Liegenschaftsvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.

Führung des Liegenschaftskatasters

Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster zu führen, ist als Hauptaufgabe des Katasteramtes anzusehen. Normalerweise umfasst das Kataster das Katasterbuch (Liegenschaftsbuch), die Flurkarte (Katasterkartenwerk) und das Katasterzahlenwerk. Für die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse gegenüber der Katasterbehörde nachzuweisen.

Katastervermessungen

Eine regelmäßige Aufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung. Im Zuge der Vermessung können Flurstücksgrenzen behördlich überprüft und festgelegt werden oder Nutzungsgrenzen erfasst werden. Als hoheitliche Aufgabe wird die Katastervermessung nur durch die Katasterbehörde bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure o. ä. durchgeführt.

Organisation der Vermessungsämter in Deutschland

In Deutschland sind die Vermessungsämter bzw. Katasterbehörden föderal auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene organisiert. Trotz Einrichtungen wie dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besteht keine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland.

Bodenordnungsverfahren

Eine wichtige Aufgabe des Vermessungsamtes ist die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren. Hierbei ist das Vermessungs- bzw. Katasteramt u. a. für Umlegungen oder Flurbereinigungen zuständig. Rechtliche Grundlagen bilden im Allgemeinen das Baugesetzbuch und das Flurbereinigungsgesetz.

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