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Lohnsteuerhilfe Winden im Elztal

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Kirchstr. 19, 79261 Gutach
Telefon:07681492206
Fax:07681492207
E-Mail:petra.ortlieb@vlh.de
Anschrift:Josef-Dorer-Str. 58, 78120 Furtwangen
Telefon:077232122
E-Mail:manfred.kieninger@vlh.de
Anschrift:Talstr. 21, 79279 Vörstetten
Telefon:076669459097
E-Mail:patricia.schwaab@vlh.de
Anschrift:Engesserstr. 4a, 79108 Freiburg
Telefon:07611378501
Fax:07611378502
E-Mail:juergen.jaeger@vlh.de
Anschrift:Lindenbergstr. 12, 79199 Kirchzarten
Telefon:07661907816
E-Mail:herman.schoen@vlh.de
Anschrift:Hohenzollernstr. 7, 79106 Freiburg
Telefon:07617667051
E-Mail:michael.linse@vlh.de
Anschrift:Bertoldstr. 33, 79098 Freiburg
Telefon:076121770578
E-Mail:markus.abel@vlh.de
Anschrift:Thannhauser Str. 39, 79114 Freiburg
Telefon:076115284020
E-Mail:christiane.thernes-venn@vlh.de
Anschrift:Im Grün 14, 79268 Bötzingen
Telefon:07663607381
Fax:032222456145
E-Mail:dieter.dier@vlh.de
Anschrift:Hartkirchweg 15, 79111 Freiburg
Telefon:076147748207
E-Mail:petra.dormeier@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Winden im Elztal? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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