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Ausländerbehörden in Mühlacker - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(65)
Ausländerbehörde des Enzkreises
12.22 km von Mühlacker
Anschrift:Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim
Telefon:072313089608
Fax:072313089590
E-Mail:migrationsamt@enzkreis.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung wird empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Mühlacker

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(68)
Abteilung für Migration und Flüchtlinge
12.25 km von Mühlacker
Anschrift:Östliche Karl-Friedrich-Str. 2, 75175 Pforzheim
Telefon:07231392504
Fax:07231393199
E-Mail:auslaenderwesen@pforzheim.de
Öffnungs­zeiten:Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
(33)
Ausländerbehörde
17.54 km von Mühlacker
Anschrift:Löchgauer Straße 22, 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon:0714274330
Fax:0714274406
E-Mail:auslaenderwesen@bietigheim-bissingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(34)
Ausländeramt
18.54 km von Mühlacker
Anschrift:Marktplatz 9, 71229 Leonberg
Telefon:071529902353
Fax:07152990171079
E-Mail:auslaenderamt@leonberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8.00-16.00 Uhr, Do 8.00-18.00 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr
(48)
Ausländerbehörde
24.3 km von Mühlacker
Anschrift:Wilhelmstraße 9, 71638 Ludwigsburg
Telefon:071419100
Fax:071419102768
E-Mail:auslaenderbehoerde@ludwigsburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(37)
Ausländeramt
25.09 km von Mühlacker
Anschrift:Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim
Telefon:0715420289503
Fax:071542028335
E-Mail:auslaenderamt@kornwestheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Mo 14.00 - 18.00 Uhr, Do 14.00 - 17.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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