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Friedhofsämter in Bad Überkingen - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Hauptstr. 1, 73312 Geislingen an der Steige
Telefon:07331305059
Fax:07331951553
E-Mail:marika.fischer@geislingen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Bad Überkingen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Ditzenbacher Str. 15, 73326 Deggingen
Telefon:07334780
Fax:0733478238
E-Mail:gemeinde@deggingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 16-18 Uhr
Mi 14-16 Uhr
Do 7:30-12 Uhr
Anschrift:Schloss 1-4, 73072 Donzdorf
Telefon:07162922207
Fax:07162922528
E-Mail:stadt@donzdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Anschrift:Salacher Str., 73054 Eislingen-Ottenbach-Salach
Telefon:07161804321
Fax:07161804199
E-Mail:info@eislingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8:30-13 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 30, 73092 Heiningen
Telefon:07161403427
Fax:07161403439
E-Mail:gemeinde@heiningen-online.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18:30 Uhr
Mi 7:30-12:30 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll
Telefon:0716480815
Fax:0716480833
E-Mail:rathaus@bad-boll.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Di 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Bad Überkingen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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