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Anschrift: | Hauptstraße 100, 89558 Böhmenkirch |
Telefon: | 07332960030 |
Fax: | 07332960050 |
E-Mail: | gemeinde@boehmenkirch.de |
Anschrift: | Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen |
Telefon: | 071612025101 |
Fax: | 071612025190 |
E-Mail: | ordnungsamt@lkgp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloss 1-4, 73072 Donzdorf |
Telefon: | 07162922304 |
Fax: | 07162922525 |
E-Mail: | gisela.dresler@donzdorf.de |
Anschrift: | Schlossgasse 3, 73312 Geislingen an der Steige |
Telefon: | 0733124252 |
Fax: | 0733124276 |
E-Mail: | melanie.fuchs@geislingen.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 31, 89547 Gerstetten |
Telefon: | 0732384303 |
Fax: | 0732384309 |
E-Mail: | buergeramt@gerstetten.de |
Anschrift: | Hauptstraße 24, 89555 Steinheim am Albuch |
Telefon: | 0732996060 |
Fax: | 07329960612 |
E-Mail: | info@steinheim-am-albuch.de |
Anschrift: | Hauptstraße 53, 73540 Heubach |
Telefon: | 0717318140 |
Fax: | 0717318149 |
E-Mail: | info@heubach.de |
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Im Landkreis Göppingen in Baden-Württemberg liegt die Gemeinde Böhmenkirch. Die Gemeinde befindet sich auf der Schwäbischen Alb in einer Höhe von 495 bis 746 Meter. Es gibt hier einen gigantischen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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