Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 25, 73349 Wiesensteig |
Telefon: | 0733596200 |
Fax: | 07335962024 |
E-Mail: | info@wiesensteig.de |
Anschrift: | Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen |
Telefon: | 071612024101 |
Fax: | 071612024190 |
E-Mail: | kreissozialamt@lkgp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 6, 73235 Weilheim an der Teck |
Telefon: | 070231060 |
Fax: | 07023106114 |
E-Mail: | stadt@weilheim-teck.de |
Anschrift: | Hauptstr. 94, 73087 Bad Boll |
Telefon: | 0716480815 |
Fax: | 0716480833 |
E-Mail: | rathaus@bad-boll.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 9, 73326 Deggingen |
Telefon: | 07334780 |
Fax: | 0733478239 |
E-Mail: | gemeinde@deggingen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 26, 89150 Laichingen |
Telefon: | 073338519 |
Fax: | 073338525 |
E-Mail: | info@laichingen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 30, 73092 Heiningen |
Telefon: | 07161403426 |
Fax: | 07161403439 |
E-Mail: | gemeinde@heiningen-online.de |
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Wiesensteig im Landkreis Göppingen liegt im oberen Filstal und wurde 861 erstmals urkundlich genannt. An der Schwäbischen Albstraße gelegen, bietet Wiesensteig seinen Besuchern zahlreiche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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