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Friedhofsämter in Öhningen - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Friedhofsverwaltung
6.53 km von Öhningen
Anschrift:Auf der Breite 1, 78343 Gaienhofen
Telefon:077359999114
Fax:077359999200
E-Mail:gemeinde@gaienhofen.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag: 8 - 12 Uhr
Mittwoch: 8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Öhningen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Marktplatz 2, 78315 Radolfzell am Bodensee
Telefon:07732810
Fax:0773281400
E-Mail:stadt@radolfzell.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 und Mo-Do 14.00-16.00 Uhr
Anschrift:Hohgarten 2, 78224 Singen
Telefon:07731850
Fax:0773185882696
E-Mail:info@singen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Mo, Di, Do 14.00 - 16.00 Uhr Mi 14.00 - 17.00 Uhr
Anschrift:Johann-Georg-Fahr-Str. 10, 78244 Gottmadingen
Telefon:077319080
Fax:07731908100
E-Mail:standesamt@gottmadingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9:00 - 12:00 Uhr, Mo-Di 14:00 - 15:30 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
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Friedhofsverwaltung Hilzingen
12.29 km von Öhningen
Anschrift:Hauptstraße 36, 89247 Hilzingen
Telefon:0773138090
Fax:07731380930
E-Mail:gemeinde@hilzingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 14.00 - 17.30 Uhr
Anschrift:Riesenbergweg 12, 78462 Konstanz
Telefon:075319000
E-Mail:mail@ebk-tbk.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Öhningen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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