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Anschrift: | Brunnenstraße 254, 75059 Zaisenhausen |
Telefon: | 072583279600 |
E-Mail: | forstamt@landratsamt-heilbronn.de |
Anschrift: | Afrisosiedlung 11, 74363 Güglingen |
Telefon: | 0713514598 |
E-Mail: | forstamt@landratsamt-heilbronn.de |
Anschrift: | Taschen 1, 74211 Leingarten |
Telefon: | 07131900016 |
E-Mail: | forstamt@landratsamt-heilbronn.de |
Anschrift: | Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn |
Telefon: | 07131994153 |
Fax: | 07131994129 |
E-Mail: | forstamt@landratsamt-heilbronn.de |
Anschrift: | Brunnenweg 7, 74332 Abstatt-Happenbach |
Telefon: | 070629783792 |
E-Mail: | forstamt@landratsamt-heilbronn.de |
Anschrift: | Im Wiesental 7, 74193 Schwaigern-Niederhofen |
Telefon: | 0713867870 |
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Anschrift: | Hintere Gasse 1, 74189 Weinsberg |
Telefon: | 071349171617 |
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Anschrift: | Marktplatz 9/1, 74206 Bad Wimpfen |
Telefon: | 07063932255 |
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Anschrift: | Uhlandstr. 6, 71717 Beilstein |
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Brackenheim im Landkreis Heilbronn liegt an der Zaber und ist die größte Weinbaugemeinde Württembergs. Schon 1246 wurde der Ort erstmals urkundlich erwähnt und gliedert sich in die Ortsteile Brackenheim...
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Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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