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Sozialämter in Massenbachhausen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(19)
Sozialamt des Landkreises Heilbronn
14.77 km von Massenbachhausen
Anschrift:Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
Telefon:071319940
Fax:071319948418
E-Mail:Sozial-Versorgungsamt@landratsamt-heilbronn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 13:30-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Massenbachhausen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(16)
Sozialamt
14.2 km von Massenbachhausen
Anschrift:Wilhelmstraße 23, 74072 Heilbronn
Telefon:07131562643
Fax:07131563190
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(3)
Sozialamt
15.48 km von Massenbachhausen
Anschrift:Rathausplatz 1, 75056 Sulzfeld
Telefon:072697826
Fax:072697840
E-Mail:info@sulzfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr.: 8 - 12 Uhr, Mo: 14 - 18 Uhr, Di - Do: 13.30 - 16 Uhr
(5)
Sozialamt
15.56 km von Massenbachhausen
Anschrift:Hauptstraße 31, 74915 Waibstadt
Telefon:07263914717
Fax:07263914711
E-Mail:poststelle@waibstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo+Mi 14-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(4)
Sozialamt
15.72 km von Massenbachhausen
Anschrift:Theodor-Heuss-Str. 45, 74855 Haßmersheim
Telefon:0626679133
Fax:0626679140
E-Mail:andrea.gruenwald@hassmersheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo 14-16 Uhr
Di 8-12 Uhr und 16-18 Uhr
Mi-Fr 8-12 Uhr
(3)
Sozialamt
16.02 km von Massenbachhausen
Anschrift:Kirchheimerstraße 1, 74357 Bönnigheim
Telefon:07143273227
Fax:07143273270
E-Mail:stadtverwaltung@boennigheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 8-11:30 Uhr
Di 8-11:30 Uhr und 15-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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