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Mahngerichte in Graben-Neudorf - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Mahngericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(11)
Zentrales Mahngericht Baden-Württemberg
66.39 km von Graben-Neudorf
Anschrift:Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
Telefon:07119213567
Fax:07119213400
E-Mail:poststelle@mahngstuttgart.justiz.bwl.de
Öffnungs­zeiten:Montag – Donnerstag: 09:00-11:30 Uhr; 14:00-15:00 Uhr, Freitag 09:00-11:30 Uhr
(13)
Zentrales Mahngericht Rheinland-Pfalz und Saarland
158.43 km von Graben-Neudorf
Anschrift:St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen
Telefon:026514030
Fax:02651403100
E-Mail:amtsgericht.mayen@ko.mjv.rlp.de
Sprechzeiten:Mo bis Fr: 09.00 - 12.00 Uhr, nachmittags nur nach Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:Mo bis Do: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
(16)
Zentrales Mahngericht Hessen
193.68 km von Graben-Neudorf
Anschrift:Stiftstraße 6, 36088 Hünfeld
Telefon:0665260001
Fax:06652600222
E-Mail:redaktion@ag-huenfeld.justiz.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Mo.-Fr. 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Anschrift:Kölner Str. 40-42 , 53879 Euskirchen
Telefon:022519510
Fax:022519512900
E-Mail:poststelle@ag-euskirchen.nrw.de
Sprechzeiten:Montags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Dienstags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr (Rechtsantragstelle von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr), Mittwochs: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Donnerstags: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr, Freitags: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Öffnungs­zeiten:montags bis donnerstags von 07.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 07.30 bis 15.00 Uhr
(19)
Zentrales Mahngericht Bayern
218.49 km von Graben-Neudorf
Anschrift:Heiligkreuzstraße 22, 96450 Coburg
Telefon:095618785
Fax:0956187866668786665
E-Mail:poststelle.zentrales.mahngericht@ag-co.bayern.de
Sprechzeiten:Zentrales Mahngericht von Montag bis Freitag telefonisch nur von 8:00 bis 12:00 Uhr erreichbar
Öffnungs­zeiten:Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 11:30 Uhr oder nach Vereinbarung
Anschrift:Hagener Str. 145, 58099 Hagen
Telefon:023319675
Fax:02331967700
E-Mail:poststelle.zema@ag-hagen.nrw.de
Sprechzeiten:Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Dienstags: 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Öffnungs­zeiten:Montag und Dienstag: 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch bis Freitag: 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Anschrift:Lehrter Str. 15, 39418 Aschersleben
Telefon:039258760
Fax:03925876252
E-Mail:mahngericht@justiz.sachsen-anhalt.de
Öffnungs­zeiten:Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Mahngericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Mahngericht in Graben-Neudorf? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Mahngericht

Allgemein sind Mahngerichte Abteilungen eines Amtsgerichts, in denen Mahnverfahren bearbeitet werden. Häufig ist ein Zentrales Mahngericht bzw. Gemeinsames Mahngericht für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig.

Mahnverfahren

Gerichtliche Mahnverfahren dienen grundlegend der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen. Demnach ist das Mahnverfahren von Mahnungen durch Inkassobüros, Rechtsanwälte oder Unternehmen zu unterscheiden.

Ablauf des Mahnverfahrens

Innerhalb eines Mahnverfahrens wird normalerweise zunächst vom Gläubiger ein Antrag an das zuständige Mahngericht gestellt. Daraufhin kann der Mahnbescheid erfolgen. Nach einer weiteren Antragstellung kann der gerichtliche Vollstreckungsbescheid erfolgen.

Örtliche Zuständigkeit des Mahngerichts

Mahnverfahren werden normalerweise vor dem Zentralen Mahngericht des Bundeslandes verhandelt, in dem der Antragsteller des Mahnantrags (Gläubiger) seinen Wohnsitz hat.

Zentrale Mahngerichte der Bundesländer

Normalerweise verfügt jedes Bundesland über ein Mahngericht. Eine Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen, wo sich zwei Zentrale Mahngerichte befinden. Andere Bundesländer besitzen z. T. gemeinsame Mahngerichte. Beispielsweise Berlin und Brandenburg, oder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben je ein Gemeinsames Mahngericht.

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