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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Karlsruhe (Landkreis)

Info zu Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe
Telefon:07219367711
Fax:07219365132
E-Mail:hedwig.schubert@landratsamt-karlsruhe.de
(4)
Büro für Integration Karlsruhe
1.58 km von Karlsruhe (Landkreis)
Anschrift:Helmholtzstr. 9-11, 76133 Karlsruhe
Telefon:072113357615727
(0)
Integrationsbeauftragte Rastatt
22.13 km von Karlsruhe (Landkreis)
Anschrift:Kaiserstr. 48, 76437 Rastatt
Telefon:072229721030
Fax:072229721039
E-Mail:integrationsbeauftragte@rastatt.de
(0)
Leitstelle für Integration LandKreis Germersheim
23.08 km von Karlsruhe (Landkreis)
Anschrift:Tournuser Platz 1, 76726 Germersheim
Telefon:0727453310
Fax:072745315594
E-Mail:l.frey@kreis-germersheim.de
(4)
Gleichstellungsbeauftragte Enzkreis
25.2 km von Karlsruhe (Landkreis)
Anschrift:Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim
Telefon:072313089595
E-Mail:martina.kloepfer@enzkreis.de
(2)
Integrationsbeauftragte Stadt Pforzheim
25.27 km von Karlsruhe (Landkreis)
Anschrift:Blumenhof 4, 75175 Pforzheim
Telefon:07231392117
Fax:07231392540
E-Mail:anita.gondek@stadt-pforzheim.de
(1)
Integrationsbeauftragter Baden-Baden
29.3 km von Karlsruhe (Landkreis)
Anschrift:Gewerbepark Cité 1, 76532 Baden-Baden
Telefon:07221931400
Fax:07221931406
E-Mail:afsj@baden-baden.de
(0)
Integrationsbeauftragte Landau in der Pfalz
30.05 km von Karlsruhe (Landkreis)
Anschrift:Langstr. 9a, 76829 Landau in der Pfalz
Telefon:06341135025
Fax:06341885025
(3)
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Südliche Weinstr.
30.99 km von Karlsruhe (Landkreis)
Anschrift:An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau in der Pfalz
Telefon:06341940425
Fax:063419407425
E-Mail:frauenbuero@suedlicheweinstrasse.de
(0)
Beirat für Migration und Integration Speyer
34.48 km von Karlsruhe (Landkreis)
Anschrift:Maximilianstr. 100, 67346 Speyer
Telefon:062326010904
Fax:062326010930
E-Mail:migrationsbeirat@stadt-speyer.de
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FAQ und Ratgeber Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte in Karlsruhe (Landkreis)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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