Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kreuzstr. 1, 76359 Marxzell |
Telefon: | 0724891470 |
Fax: | 07248914725 |
E-Mail: | gemeinde@marxzell.de |
Anschrift: | Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe |
Telefon: | 072193686490 |
Fax: | 072193686699 |
E-Mail: | baurechtsamt@landratsamt-karlsruhe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 11, 76332 Bad Herrenalb |
Telefon: | 07083500565 |
Fax: | 07083500566 |
E-Mail: | stadt@badherrenalb.de |
Anschrift: | Ittersbacher Str. 1, 75334 Straubenhardt |
Telefon: | 0708294850 |
Fax: | 07082948540 |
E-Mail: | info@straubenhardt.de |
Anschrift: | Hauptstraße 71, 76316 Malsch |
Telefon: | 07246707314 |
Fax: | 07246707420 |
E-Mail: | info@malsch.de |
Anschrift: | Hirtenstraße 14, 76307 Karlsbad |
Telefon: | 072029304516 |
Fax: | 072029304410 |
E-Mail: | rathaus@karlsbad.de |
Anschrift: | Marktplatz 7, 76337 Waldbronn |
Telefon: | 07243609251 |
Fax: | 07243609870 |
E-Mail: | gemeinde@waldbronn.de |
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Marxzell liegt im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg. Die Gemeinde liegt im Albtal und auf den Höhen des Nordschwarzwaldes. Eine erstaunliche Vielzahl an alter Fahrzeugen kann im Technikmuseum...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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