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Sozialämter in Schwarzach (Odenwald) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Sozialamt
3.81 km von Schwarzach (Odenwald)
Anschrift:Am Marktplatz 1, 74858 Aglasterhausen
Telefon:06262920016
Fax:062629200416
E-Mail:post@aglasterhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(9)
Sozialamt des Landkreises
12.1 km von Schwarzach (Odenwald)
Anschrift:Renzstraße 10, 74821 Mosbach
Telefon:062618420000
Fax:06261844733
E-Mail:post@neckar-odenwald-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Schwarzach (Odenwald)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
6.33 km von Schwarzach (Odenwald)
Anschrift:Hauptstraße 25, 69437 Neckargerach
Telefon:0626342010
Fax:06263420140
E-Mail:gemeinde@neckargerach.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 13.30 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
8.34 km von Schwarzach (Odenwald)
Anschrift:Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach
Telefon:06271871
Fax:0627187200
E-Mail:stadt@eberbach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Sozialamt
9.09 km von Schwarzach (Odenwald)
Anschrift:Hauptstr. 17, 69434 Hirschhorn
Telefon:06272923110
Fax:06272923175
E-Mail:info@hirschhorn.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr Fr 8-12:30 Uhr
(1)
Sozialamt
10.92 km von Schwarzach (Odenwald)
Anschrift:Hauptstraße 7, 69239 Neckarsteinach
Telefon:06229920018
Fax:06229920019
E-Mail:info@neckarsteinach.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(5)
Sozialamt
11.05 km von Schwarzach (Odenwald)
Anschrift:Hauptstraße 31, 74915 Waibstadt
Telefon:07263914717
Fax:07263914711
E-Mail:poststelle@waibstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo+Mi 14-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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