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Anschrift: | Badstr. 20a, 77652 Offenburg |
Telefon: | 07818059014 |
Fax: | 07818051211 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Eisenbahnstraße 1, 77704 Oberkirch |
Telefon: | 0780282362 |
Fax: | 0780282550 |
E-Mail: | stadt@oberkirch.de |
Anschrift: | Spitalstraße 2, 77652 Offenburg |
Telefon: | 0781822223 |
Fax: | 0781827525 |
E-Mail: | rathaus@offenburg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 77694 Kehl |
Telefon: | 07851883422 |
Fax: | 07851883424 |
E-Mail: | info@stadt-kehl.de |
Anschrift: | Hauptstraße 41, 77815 Bühl |
Telefon: | 07223935362 |
Fax: | 07223935207 |
E-Mail: | stadt@buehl.de |
Anschrift: | Marktplatz 64, 72250 Freudenstadt |
Telefon: | 07441890820 |
Fax: | 07441890829 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@freudenstadt.de |
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Oberkirch im Ortenaukreis liegt am Rand der Oberrheinischen Tiefebene am Eingang des Renchtals in den Schwarzwald an der Rench und wurde im 11. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt. Attraktiv für...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
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