Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Eisenbahnstr. 1, 77704 Oberkirch |
Telefon: | 0780282123 |
E-Mail: | stadt@oberkirch.de |
Anschrift: | Badstraße 20, 77652 Offenburg |
Telefon: | 07818051229 |
E-Mail: | baurechtsamt@ortenaukreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg |
Telefon: | 0781822329 |
E-Mail: | stadtplanung@offenburg.de |
Anschrift: | Illenauer Allee 73, 77855 Achern |
Telefon: | 078416421310 |
E-Mail: | baurecht@achern.de |
Anschrift: | Victor-Kretz-Straße 2, 77723 Gengenbach |
Telefon: | 07803930183 |
E-Mail: | junker-claudia@stadt-gengenbach.de |
Anschrift: | Hauptstr. 19, 77736 Zell am Harmersbach |
Telefon: | 07835636944 |
E-Mail: | baurechtsamt@zell.de |
Anschrift: | Hauptstraße 85, 77694 Kehl |
Telefon: | 07851880 |
E-Mail: | info@stadt-kehl.de |
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Oberkirch im Ortenaukreis liegt am Rand der Oberrheinischen Tiefebene am Eingang des Renchtals in den Schwarzwald an der Rench und wurde im 11. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt. Attraktiv für...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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