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Denkmalpflegeämter in Renchen - Öffnungszeiten

Info zu Denkmalpflegeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Badstraße 20, 77652 Offenburg
Telefon:07818051229
E-Mail:baurechtsamt@ortenaukreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Renchen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Illenauer Allee 73, 77855 Achern
Telefon:078416421310
E-Mail:baurecht@achern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Eisenbahnstr. 1, 77704 Oberkirch
Telefon:0780282123
E-Mail:stadt@oberkirch.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Hauptstraße 85, 77694 Kehl
Telefon:07851880
E-Mail:info@stadt-kehl.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Hauptstraße 41, 77815 Bühl
Telefon:07223935636
E-Mail:baurecht@buehl.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg
Telefon:0781822329
E-Mail:stadtplanung@offenburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Denkmalpflegeamt Renchen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Denkmalpflegeamt

Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.

Zuständigkeit der Denkmalbehörde

Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.

Denkmalpflege und Denkmalschutz

Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.

Aufgaben des Denkmalpflegeamtes

Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.

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