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Sozialämter in Essingen (Württemberg) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(9)
Sozialamt des Landkreises
17.46 km von Essingen (Württemberg)
Anschrift:Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen
Telefon:073615030
Fax:073615031477
E-Mail:info@ostalbkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Essingen (Württemberg)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
5.77 km von Essingen (Württemberg)
Anschrift:Eugen-Bolz-Platz 1, 73447 Oberkochen
Telefon:0736427500
Fax:073642727
E-Mail:info@oberkochen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 9.00 - 11.00 Uhr, Fr 9.00 - 12.00 und Mo-Mi 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
6.14 km von Essingen (Württemberg)
Anschrift:Marktplatz 30, 73430 Aalen
Telefon:07361521257
Fax:07361521919
E-Mail:amt-fuer-soziales@aalen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
7.07 km von Essingen (Württemberg)
Anschrift:Hauptstraße 53, 73540 Heubach
Telefon:071731810
Fax:0717318149
E-Mail:info@heubach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.30-11.45 und Do 14.00-18.00 Uhr, Fr 8.30-12.30 Uhr
(2)
Sozialamt
8.92 km von Essingen (Württemberg)
Anschrift:Herwartstraße 2, 89551 Königsbronn
Telefon:07328962512
Fax:07328962527
E-Mail:manuela.kammerer@koenigsbronn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30-12 Uhr, Mi 14.30-17.30 Uhr, Do 14.30-16.00 Uhr
(3)
Sozialamt
10.93 km von Essingen (Württemberg)
Anschrift:Rathausplatz 1, 73453 Abtsgmünd
Telefon:073668214
Fax:073668254
E-Mail:info@abtsgmuend.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 und Mo, Di, Do 14.00-16.00 Uhr, Mi 14.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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