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Friedhofsämter in Baindt - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg
Telefon:075182447
Fax:07518260447
E-Mail:friedhof@ravensburg.de
Öffnungs­zeiten:Di-Mi 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Fr 9 - 12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Baindt

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(10)
Friedhofsverwaltung Weingarten
4.45 km von Baindt
Anschrift:Kirchstraße 2, 88250 Weingarten
Telefon:0751405228
Fax:07515579052
E-Mail:t.frommknecht@weingarten-online.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Kirchplatz 4, 88284 Wolpertswende
Telefon:07502940311
Fax:07502940326
E-Mail:c.kruspel@wolpertswende.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 16:00-18:00 Uhr
Anschrift:Kaufstr. 11, 88287 Grünkraut
Telefon:0751769350
Fax:07517693522
E-Mail: info@gvv-gullen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-17:30 Uhr
Mi vormittags geschlossen
Anschrift:Ravensburger Str. 2, 88338 Bad Waldsee
Telefon:07524941371
Fax:07524941302
E-Mail:b.Bell@bad-waldsee.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Di-Do 8-12 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Anschrift:Kirchstraße 11, 88267 Vogt
Telefon:075292090
Fax:0752920924
E-Mail:info@gemeinde-vogt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Baindt
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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