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Sozialämter in Leutkirch im Allgäu - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Sozialamt
1.44 km von Leutkirch im Allgäu
Anschrift:Obere Vorstadtstraße 1/1, 88299 Leutkirch im Allgäu
Telefon:07561870
Fax:0756187194
E-Mail:info@leutkirch.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-17.30 Uhr
(5)
Sozialamt des Landkreises
28.67 km von Leutkirch im Allgäu
Anschrift:Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg
Telefon:0751853110
Fax:0751851905
E-Mail:lra@rv.de
Öffnungs­zeiten:siehe Homepage (Web - Link)
Weitere Behörden in der Nähe von Leutkirch im Allgäu

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
9.95 km von Leutkirch im Allgäu
Anschrift:Marktplatz 1, 87764 Legau
Telefon:0833094010
Fax:08330940121
E-Mail:info@vg-illerwinkel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 bis 12.00 Uhr, Do 14.00 bis 18.00 Uhr
(3)
Sozialamt
10.1 km von Leutkirch im Allgäu
Anschrift:Schloßstraße 5, 88353 Kißlegg
Telefon:075639360
Fax:07563936299
E-Mail:gemeinde@kisslegg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.30 Uhr, Do 14.00 - 17.00 Uhr
(3)
Sozialamt
12.58 km von Leutkirch im Allgäu
Anschrift:Mühltorstraße 3, 88410 Bad Wurzach
Telefon:07564302117
Fax:07564302170
E-Mail:stadt@bad-wurzach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 17:00 Uhr
(3)
Sozialamt
14.69 km von Leutkirch im Allgäu
Anschrift:Wassertorstraße 1-3, 88316 Isny im Allgäu
Telefon:07562984164
Fax:07562984400
E-Mail:info@isny.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Sozialamt
15.13 km von Leutkirch im Allgäu
Anschrift:Kirchstraße 9, 88260 Argenbühl
Telefon:0756694020
Fax:07566940290
E-Mail:gemeinde@argenbuehl.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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