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Sozialämter in Backnang - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(22)
Sozialamt
0.3 km von Backnang
Anschrift:Am Rathaus 2, 71522 Backnang
Telefon:07191894444
Fax:07191894133
E-Mail:buergeramt@backnang.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(20)
Amt für Soziales des Landkreises
15.77 km von Backnang
Anschrift:Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen
Telefon:071515011373
Fax:071515011525
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Di-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Backnang

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Sozialamt
7.75 km von Backnang
Anschrift:Bahnhofstraße 3, 71560 Sulzbach an der Murr
Telefon:07193510
Fax:071935129
E-Mail:bma@sulzbach-murr.de
Öffnungs­zeiten:Mo Di Fr 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 16-19 Uhr
(3)
Sozialamt
8.56 km von Backnang
Anschrift:Torstraße 10, 71364 Winnenden
Telefon:0719513327
Fax:0719513250
E-Mail:AmtfuerSozialesSeniorenundIntegration@winnenden.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Sozialamt
9.8 km von Backnang
Anschrift:Backnanger Straße 26, 73635 Rudersberg
Telefon:0718330050
Fax:07183300555
E-Mail:info@rudersberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-13 Uhr
Di 7-17 Uhr
Do 8-18 Uhr
(1)
Sozialamt
10.14 km von Backnang
Anschrift:Beethovenstraße 14-20, 73663 Berglen
Telefon:0719597570
Fax:07195975759
E-Mail:gemeinde@berglen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-12 Uhr sowie Mi 14-18:30 Uhr
(2)
Sozialamt
11.21 km von Backnang
Anschrift:Marktplatz 10, 71540 Murrhardt
Telefon:07192213124
Fax:07192213198
E-Mail:info@murrhardt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:00 und Mo, Di 14:00 - 16:00 Uhr, Do 15:00 - 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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