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Friedhofsämter in Kaisersbach - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Kirchplatz 3, 73642 Welzheim
Telefon:0718280080
Fax:07182800880
E-Mail:stadt@welzheim.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 8:30-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12:30 Uhr und 15-19 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Kaisersbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Friedhofsverwaltung Gschwend
7.18 km von Kaisersbach
Anschrift:Gmünder Straße 2, 74417 Gschwend
Telefon:079726810
Fax:0797268185
E-Mail:info@gschwend.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 14.00 - 16.30 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(3)
Friedhofsverwaltung Murrhardt
8.73 km von Kaisersbach
Anschrift:Marktplatz 10, 71540 Murrhardt
Telefon:071922130
Fax:07192213399
E-Mail:info@murrhardt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:00 und Mo 14:00 - 16:00 Uhr, Do 15:00 - 18:00 Uhr
(3)
Friedhofsverwaltung Rudersberg
9.48 km von Kaisersbach
Anschrift:Backnanger Straße 26, 73635 Rudersberg
Telefon:07183300535
Fax:07183300555
E-Mail:info@rudersberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-13 Uhr
Di 7-17 Uhr
Do 8-18 Uhr
(0)
Friedhofsamt Alfdorf
9.53 km von Kaisersbach
Anschrift:Obere Schlossstraße 28, 73553 Alfdorf
Telefon:0717230919
Fax:0717230975
E-Mail:hoerner@alfdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 12:00 und Do 16:00 - 18:30 Uhr
Anschrift:Schloss-Straße 20, 74405 Gaildorf
Telefon:079712530
Fax:07971253188
E-Mail:stadt@gaildorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Kaisersbach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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