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Lohnsteuerhilfe Dielheim

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Luisenstr. 3a, 69190 Walldorf
Telefon:06227812614
E-Mail:inge.schulze@vlh.de
Anschrift:Birkenauerhof, 74889 Sinsheim
Telefon:07261948405
Fax:07261948406
E-Mail:christine.musselmann@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 100, 69207 Sandhausen
Telefon:06224926112
Fax:06224926215
E-Mail:reiner.holzwarth@vlh.de
Anschrift:Eisenlohrstr. 10, 69115 Heidelberg
Telefon:06221183972
Fax:062214348133
E-Mail:gertrud.korn@vlh.de
Anschrift:Bachstr. 84b, 76703 Kraichtal-Oberöwisheim
Telefon:072513227469
E-Mail:rebecca.busche@vlh.de
Anschrift:Franz-Schubert-Str. 8, 68723 Oftersheim
Telefon:06202970282
Fax:0620297838941
E-Mail:elke.fengler@vlh.de
Anschrift:Ernst-Barlach-Str. 21, 68723 Oftersheim
Telefon:062024093185
E-Mail:ursula.coppius@vlh.de
Anschrift:Burgstr. 63, 69121 Heidelberg
Telefon:06221434448
Fax:06221434449
E-Mail:annette.spierling@vlh.de
Anschrift:Lessingstr. 56, 74858 Aglasterhausen
Telefon:06262926481
E-Mail:birgit.holdermueller@vlh.de
Anschrift:Bonhoefferstr. 16, 68753 Waghäusel
Telefon:072549588354
Fax:072549588353
E-Mail:stephan.wegner@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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