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Tiefbauämter in Ketsch - Öffnungszeiten

Info zu Tiefbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg
Telefon:062215221295
Fax:0622152291456
E-Mail:baurechtsamt@rhein-neckar-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 7:30-12 Uhr sowie Mi 7:30-17 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Weitere Behörden in der Nähe von Ketsch

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Tiefbauamt
8.65 km von Ketsch
Anschrift:Maximilianstraße 93, 67346 Speyer
Telefon:06232142727
Fax:06232142410
E-Mail:tiefbau@stadt-speyer.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(18)
Tiefbauamt
12.36 km von Ketsch
Anschrift:Rheinuferstraße 9, 67065 Ludwigshafen
Telefon:06215043066
Fax:06215043290
E-Mail:marita.schall@ludwigshafen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 9-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(3)
Tiefbauamt
12.73 km von Ketsch
Anschrift:Gaisbergstraße 7, 69117 Heidelberg
Telefon:062215827000
Fax:06221584627000
E-Mail:tiefbauamt@heidelberg.de
Öffnungs­zeiten:Nach telefonischer Vereinbarung
(21)
Tiefbauamt
13.72 km von Ketsch
Anschrift:Käfertaler Straße 256, 68161 Mannheim
Telefon:06212937784
Fax:06212937142
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen
Telefon:062159090
Fax:062159095000
E-Mail:post@kv-rpk.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.

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