Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schwetzinger Straße 28, 68723 Plankstadt |
Telefon: | 06202200640 |
Fax: | 06202200655 |
E-Mail: | info@plankstadt.de |
Anschrift: | Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg |
Telefon: | 062215221478 |
Fax: | 062215221209 |
E-Mail: | post@rhein-neckar-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hebelstraße 1, 68723 Schwetzingen |
Telefon: | 0620287130 |
Fax: | 0620287129 |
E-Mail: | info@schwetzingen.de |
Anschrift: | Schulstraße 2, 69214 Eppelheim |
Telefon: | 06221794113 |
Fax: | 06221794199 |
E-Mail: | info@eppelheim.de |
Anschrift: | Mannheimer Straße 49, 68723 Oftersheim |
Telefon: | 06202597108 |
Fax: | 0620255051 |
E-Mail: | standesamt@oftersheim.de |
Anschrift: | Hauptstraße 1, 68782 Brühl |
Telefon: | 06202200338 |
Fax: | 06202200372 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hockenheimer Straße 5, 68775 Ketsch |
Telefon: | 06202606331 |
Fax: | 06202606116 |
E-Mail: | info-ketsch@ketsch.de |
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Die Gemeinde befindet sich in der Region des südwestlichen Neckarschwemmkegels, die charakteristisch ist für ihre ebene Gemarkung ohne größere Erhebungen. Die Gemeinde verfügt über ein Heimatmuseum...
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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