Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Wieslocherstraße 21, 69231 Rauenberg |
Telefon: | 0622261947 |
Fax: | 0622261949 |
E-Mail: | rathaus@rauenberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktstraße 13, 69168 Wiesloch |
Telefon: | 06222841 |
Fax: | 0622284377 |
E-Mail: | info@wiesloch.de |
Anschrift: | Nußlocher Straße 45, 69190 Walldorf |
Telefon: | 06227351300 |
Fax: | 06227351319 |
E-Mail: | stadt@walldorf.de |
Anschrift: | Rathausstraße 2, 68789 Sankt Leon-Rot |
Telefon: | 06227538267 |
Fax: | 06227538268 |
E-Mail: | rechnungsamtinfo@st-leon-rot.de |
Anschrift: | Am Kirchberg 19, 76684 Östringen |
Telefon: | 0725320748 |
Fax: | 0725320799 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Friedrichstraße 67, 76669 Bad Schönborn |
Telefon: | 07253870311 |
Fax: | 07253870110 |
E-Mail: | info@bad-schoenborn.de |
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Rauenberg im Rhein-Neckar-Kreis liegt zwischen dem Kraichgau und dem Oberrheingraben und wurde schon 1303 erstmals schriftlich genannt. Gegliedert ist Rauenberg in die Stadtteile Rauenberg, Rotenberg und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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